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Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

 

Seit 2016 sind wir das ortsansässige Taxiunternehmen in der Stadt Frohburg.

 

Nun müssen wir Ihnen mitteilen das die Firma ab dem 29.02.2024 aus gesundheitlichen Gründen geschlossen bleibt.

 

Wir danken unserer Kundschaft und unseren Partnern für Ihrer jahrelange Treue.

 

 

Tarif Leipzig Land

Taxitarif Leipzig Land
  • Gültigkeit des Taxitarifes ab 01.10.2022
  • Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmen, die Ihren Betriebssitz innerhalb des Landkreises Leipzig haben. Nachzulesen im Amtsblatt 09/2022 vom 28.07.2022 Seite 10


Beförderungsentgeld

Allgemein tarifliche Festlegung – Fortschaltbetrag

0,10 €

 

Tarifstufe 1 (Anfahrt)

Grundpreis

3,90 €

Wegtarif pro Kilometer

1,00 €

 

Tarifstufe 2 (Besetztfahrt)

Tagtarif werktags von 05:00 – 20:00 Uhr

Grundgebühr

3,90 €

1. bis 3. Kilometer

3,20 €

4. bis 10. Kilometer

2,20 €

Ab 11. Kilometer

2,10 €

Zeittarif (Wartezeit): 60 Minuten

35,00 €

 

Nachttarif Werktags 20:00 – 05:00 Uhr

Sowie Sonn- und Feiertags ganztägig

Grundgebühr

3,90 €

1. bis 3. Kilometer

3,30 €

4. bis 10. Kilometer

2,50€

Ab 11. Kilometer

2,20 €

Zeittarif (Wartezeit): 60 Minuten

35,00 €

 

Zuschläge

Einmalig 10,00 Euro für Großraumtaxen ( Alle Fahrzeuge mit mehr als 5 Sitzplätzen ) bei ausdrücklicher Bestellung oder Nutzung ab 5 Fahrgäste oder mehr.

 

Bei Anfahrten außerhalb des Betriebssitzes ist der Fahrgast über die anfallenden Gebühren für die Anfahrt zu informieren. Die Anfahrt wird berechnet, bei Fahrten die nicht in oder durch die Betriebssitzgemeinde ( Frohburg ) des Taxiunternehmens führen.

 

Für Fahrten zum Flughafen Halle / Leipzig sowie nach Leipzig, Dresden, Dresden/ Flughafen oder Chemnitz, gelten folgende Festpreise, pro Fahrzeug und unabhängig wieviel Personen und Gepäck.

  • Ab Frohburg nach Flughafen Halle / Leipzig : 120,00 €
  • Ab Frohburg nach Leipzig : 85,00 €
  • Ab Frohburg nach Chemnitz : 85,00 €
  • Ab Frohburg nach Dresden, Dresden/ Flughafen : 250,00 €

 

Wird ein Taxi bestellt, dann aber nicht benötigt und nicht abbestellt, hat dem Taxiunternehmen einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10,00 Euro, innerorts, und außerorts die Anfahrt und die Wartezeit zu bezahlen. Eine telefonische oder schriftliche Bestellung eines Taxi, gilt als verbindlicher Vertrag.

 

In Taxen ist das Rauchen strickt verboten, geregelt über das Gesetz des Rauchverbotes in öffentlichen Gebäuden, ebenso die Mitnahme und der Genuss von offenen Getränken. Zuwiderhandlungen werden mit 20,00 Euro geahndet und im Wiederholungsfall mit einem einjährigen Verbot bei Taxi und Mietwagen Christianus.

 

Wird ein Fahrzeug durch einen Fahrgast absichtlich oder durch Erbrochenem e.c. verschmutzt, so wird dafür eine Ausfall – und Reinigungspauschale von 420,00 Euro erhoben und kann im Wiederholungsfall ebenso mit einem einjährigen Verbot bei Taxi und Mietwagen Christianus geahndet werden.